Heute gelernt: In einem Konzern ist ein Manager, der weisungsbefugt ist aber in einem anderen Teil des Konzerns arbeitet, als Teil der Belegschaft zu betrachten. Ja, das heisst, das ein Manager in Frankreich prinzipiell stimmberechtigt ist bei einer Betriebsratswahl in einem Tochterunternehmen in Deutschland. Und weil wahlberechtigt, gilt er/sie als Teil der Belegschaft. Das kann die Zahl der BR Mitglieder beeinflussen. Krasse Kamel Kacke.
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-5-18/
@jwildeboer Ha, das wird interessant wenn die tschechischen Manager dann entscheiden sollen wen die in den deutschen Betriebsrat wählen - ich nehme an da wird dann im Wahlkampf deutlich mehr Englisch gesprochen werden.