Heute gelernt: In einem Konzern ist ein Manager, der weisungsbefugt ist aber in einem anderen Teil des Konzerns arbeitet, als Teil der Belegschaft zu betrachten. Ja, das heisst, das ein Manager in Frankreich prinzipiell stimmberechtigt ist bei einer Betriebsratswahl in einem Tochterunternehmen in Deutschland. Und weil wahlberechtigt, gilt er/sie als Teil der Belegschaft. Das kann die Zahl der BR Mitglieder beeinflussen. Krasse Kamel Kacke.
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-5-18/
@jwildeboer
War es nicht so, dass man sich von Menschen die nicht in det gleichen Firma (GmbH, AG usw.) theoretisch nichts sagen lassen muss?
Zumindest war das mal die Begründung, warum ich mehrere Arbeitsverträge hatte.