Heute gelernt: In einem Konzern ist ein Manager, der weisungsbefugt ist aber in einem anderen Teil des Konzerns arbeitet, als Teil der Belegschaft zu betrachten. Ja, das heisst, das ein Manager in Frankreich prinzipiell stimmberechtigt ist bei einer Betriebsratswahl in einem Tochterunternehmen in Deutschland. Und weil wahlberechtigt, gilt er/sie als Teil der Belegschaft. Das kann die Zahl der BR Mitglieder beeinflussen. Krasse Kamel Kacke.
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-5-18/
"Nach Ansicht des BAG werde die Eingliederung der „Matrix-Führungskraft“ in den Betrieb der ihm fachlich unterstellten Mitarbeiter bereits dadurch verwirklicht, dass diese den dort tätigen Arbeitnehmern Weisungen erteile und sie unmittelbar anleite und fachlich führe."
https://littler.de/aktuelles/blog/matrix-fuehrungskraft
#Betriebsrat
Matrix-Führungskraft: Zustimmungsrechte des Betriebsrats