Wer bei einer Behörde eine Datenauskunft verlangt, darf eine Ausweiskopie auf die zur Identifikation erforderlichen Angaben beschränken. Alles andere darf unkenntlich gemacht werden – ausdrücklich auch das Lichtbild.
Nur: Beim deutschen Personalausweis ist das Foto so in die Sicherheitsgestaltung integriert, dass es teilweise hinter den Angaben auf der Vorderseite und neben Angaben auf der Rückseite erneut erscheint.
Man kann sein Foto also nicht vollständig unkenntlich machen, ohne zugleich