Ha, da habe ich mir doch tatsächlich nach Jahrzehnten mal wieder die "Gelben Seiten" mitgenommen.
Die Idee: Firmeneinträge nach Optimierungsmöglichkeiten ihrer Internetseiten prüfen.
Und tatsächlich: schon die erste Seite lässt mich erschaudern :'D
Mal schauen, ob ich darüber mal einen Auftrag generieren kann.
"Schon eine einzige unverlangte Werbemail an eine Person bzw. ein Unternehmen gilt als belästigende Werbung. Das bestätigte auch das OLG Dresden (Beschluss vom 24. Juni 2024 , Az: 4 U 168/24). In diesem Beispiel hat ein Unternehmen einem Getränkelieferanten, mit dem es vorher in keinerlei Geschäftsbeziehungen stand, eine Sponsoringanfrage per Mail gesendet. Das OLG Dresden entschied, dass es sich dabei um eine unzumutbare Belästigung handelte und eine vorherige Einwilligung erforderlich gewesen wäre."
Orrr!
Ironischerweise ist wohl ein Werbe-Brief noch die "sicherste" Marketing-Form, weil sie nicht im Spam-Ordner landen kann, sondern immer auf einem Schreibtisch landet.
Also erstelle ich einen kurzen Website-Entwurf, drucke den mit kurzem Text aus, tüte ihn ein und schicke ihn an ein Unternehmen, für das ich ihre Internetseite überarbeiten will? 🤔