Wo wir heute so schön über Pässe generdet haben: wußtet ihr, dass es gar nicht so klar ist, ob es ein Grundrecht (!) auf Ausstellung eines Deutschen Passes für Bundesbürger gibt.
Das BVerfG hat in den 1950ern mal klar gestellt, dass sich ein solcher Anspruch nicht aus Art. 11 herleitet (daraus ergibt sich nur ein Anspruch auf Zutritt zum Bundesgebiet).
Einen Anspruch auf Verlassen leitet das Gericht nur aus Art. 2 her und für den gilt der allgemeine Gesetzesvorbehalt.
@AwetTesfaiesus Ja. Der Reisepass ist genau das. Ein Dokument das für den Reiseverkehr gedacht ist (Travel Document nach ICAO9303/ISO7501. Das wir das landläufig als Identitätsnachweis oder Staatsbürgeschftsnachweis betrachten führt zu teilweise sehr falschen Einschätzungen :(