Google soll jetzt auch Luftbildaufnahmen von Grundstücken verpixeln müssen. Im Prozess ging es um 3D-Darstellung, die schien aber unerheblich zu sein.
Da stellt sich die Frage, ob das dann auch für die amtlichen Luftbildaufnahmen gilt, die von den Bundesländern selbst angefertigt und weltweit veröffentlicht werden. Ab welcher Auflösung gilt das dann? Was ist mit hoch auflösenden Satellitenbildern?
Mit dem "Digitalen Zwilling Deutschland" werden übrigens auch amtliche 3D-Darstellungen erstellt. Für NRW gibt es das schon: https://www.dz.nrw.de/
Digitaler Zwilling NRW